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Mietbedingungen
1. Vermieter
Anbieter und Vermieter der Fahrzeuge ist die SYLT AUTO, Kjierstraße 14, 25980 Sylt OT Westerland
2. Mietpreis
2.1. Es gelten die Preise der jeweils bei der Anmietung gültigen Preisstaffelung.
2.2. Der Mietpreis wird dem Kunden bei Abschluss der Buchung angezeigt.
3. Vertragsschluss
Der Mieter gibt mit dem Anklicken des Buttons „Mietwagen buchen“ ein verbindliches Angebot ab, welches der Vermieter annehmen oder ablehnen kann. Die Annahme erfolgt durch Übersendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail.
4. Zahlung
4.1. Die Zahlung erfolgt nach der Buchung aber vor Abholung des Fahrzeugs per Kreditkarte (Eurocard, Mastercard und VISA), per Lastschrift vom Bankkonto oder Barzahlung.
4.2. Der Kunde erhält nach erfolgreicher Zahlung eine Zahlungsbestätigung per E-Mail.
buchen, ohne dass der Vermieter zuvor benachrichtigt wurde und ihm die Gelegenheit gegeben wurde, den zu Unrecht eingezogenen Betrag binnen fünf Tagen zurückzuüberweisen. Die Kosten einer unberechtigten Rückbuchung trägt der Kunde.
5. Übergabe
5.1. Die Übergabe erfolgt an der bei der Buchung ausgewählten Mietstation zur vereinbarten Zeit des ersten Miettages. Eine Übergabe ist vorbehaltlich einer Vereinbarung im Einzelfall nur zu den regulären Öffnungszeiten der Mietstation möglich.
5.2. Übergabe außerhalb der Öffnungszeiten, ist Grundsätzlich gegen eine Gebühr von 14,95 € möglich aber mit der Mietstation zu Vereinbaren.
5.3. Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung, des Originals des Personalausweises und Führerscheins des Mieters, der gleichzeitig immer erster Fahrer des Fahrzeuges ist.
6. Rückgabe
6.1. Das Fahrzeug muss rechtzeitig innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben werden. Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist, mit der Mietstation zu vereinbaren. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Zustimmung des Vermieters. Bei eigenmächtiger Verlängerung der Mietzeit durch den Mieter, werden die zusätzlichen Tage mit dem vollen Basispreis und gebuchten Optionen berechnet.
6.2. Die Rückgabe erfolgt wiederum an derselben Mietstation an der auch die Übergabe erfolgt ist. Abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall zulässig, wenn Sie schriftlich (auch per E-Mail) vereinbart worden sind.
6.3. Nach Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt eine Prüfung auf Beschädigungen durch die Mitarbeiter der Mietstation. Der Kunde erhält eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Rückgabe nur, soweit keine Beschädigungen festgestellt wurden.
7. Stornierung
7.1. Die Stornierung einer Mietwagenbuchung ist bis 10 Tage vor der vereinbarten Übergabe kostenlos möglich.
7.2. Eine Stornierung, die weniger als 10 Tage vor der vereinbarten Übergabe erfolgt, ist gegen eine Gebühr von 30% des Bruttomietpreises möglich.
7.3. Holt ein Mieter trotz verbindlicher Buchung das Fahrzeug nicht am vereinbarten Übergabetag ab, berechnet der Vermieter trotzdem 50% des vereinbarten Bruttomietpreises.
7.4. Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter ein geringerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist.
8. Berechtigte Fahrer
8.1. Der Mieter und jeder zusätzliche Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
8.2. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder einem bei der Buchung angegebenen zusätzlichen Fahrer geführt werden.
9. Nutzung des Fahrzeugs
9.1. Das Fahrzeug darf nur entsprechend der Vorschriften der StVO genutzt werden.
9.2. Insbesondere untersagt ist die Nutzung
a. zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Fahrzeugtests und Fahrsicherheitsübungen,
b. außerhalb für den öffentlichen Verkehr zugänglichen Bereichen,
c. auf unbefestigten Straßen,
d. zum Transport von gefährlichen, z.B. leicht entzündlichen und giftigen Materialien,
e. zur oder bei Begehung von Straftaten,
f. zur Weitervermietung
g. für alle Nutzungen, die über die vertragliche Nutzung hinausgehen.
9.3. Die Mietpreise sind hinsichtlich Abnutzung (freie KM) und Unfallwahrscheinlichkeit so kalkuliert, dass von einem Verbleiben des Mietwagens auf Sylt ausgegangen wird. Das Fahrzeug darf ohne besondere schriftliche Vereinbarung (Email) mit SYLT AUTO die Insel Sylt daher nicht verlassen. Individuelle Vereinbarungen sind möglich, müssen aber vor der Fahrt schriftlich vereinbart werden. Sofern das Fahrzeug die Insel Sylt ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters verlassen hat, wird dem Mieter zusätzliches Entgelt in Höhe von 250,00 EUR pro angefangenem Miet-Tag berechnet
9.4. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge.
10. Kraftstoff
10.1. Der Mieter erhält das Fahrzeug stets mit komplett gefülltem Kraftstofftank.
10.2. Die Rückgabe hat ebenfalls mit komplett gefülltem Kraftstofftank zu erfolgen. Soweit das Fahrzeug nach der Rückgabe nachbetankt werde muss, wird dem Mieter zzgl. zum Preis für den Kraftstoff eine Aufwandspauschale von 25,00 EUR berechnet.
11. Haftung des Mieters
11.1. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs entstehenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafzahlungen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird.
11.2. Bei Schäden am Fahrzeug, Fahrzeugverlust und sonstiger Verletzung des Mietvertrages haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen.
11.3. Der Mieter hat das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben in dem er es übernommen hat.
11.4. Für Schäden an Rechtsgütern Dritter tritt zunächst die Haftpflichtversicherung des Vermieters ohne Selbstbeteiligung ein. Wird der Vermieter von der Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen, stellt der Mieter den Vermieter von diesen Ansprüchen frei, soweit der Mieter den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
11.5. Der Mieter haftet auch für eine übermäßige Verschmutzung des Innenraums, z.B. durch Hundehaare. Wird das Fahrzeug in einem stark verschmutzten Zustand zurückgegeben, ist der Mieter verpflichtet den erhöhten Reinigungsaufwand der mit einem Stundensatz von 20,00 EUR berechnet wird, zu übernehmen.
12. Haftung / Selbstbeteiligung
12.1. Sie haften grundsätzlich in voller Höhe für den verursachten Schaden, Schließen Sie das Basic Schutzpaket ab, können Sie Ihre Haftung auf die stets verbleibende Selbstbeteiligung reduzieren. Diese beträgt je Schadenfall EUR 950.
Sie können die o.g. Selbstbeteiligung mit dem zusätzlichen Erwerb des Medium Schutzpaketes herabsetzen oder des Premium Schutzpaket auf Null herabsetzen.
Höhe der Selbstbeteiligung in EUR bei: | |||
Gruppe | Basic-Schutzpaket | Medium-Schutzpaket | Premium-Schutzpaket |
Mini | 950 | 450 | 0 |
Economy | 950 | 450 | 0 |
Compact | 950 | 450 | 0 |
Intermediate | 950 | 450 | 0 |
12.2. Die Haftungsbegrenzung erfasst ausschließlich Schäden, die durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, verursacht werden. Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind keine Unfallschäden.
12.3. Nicht von der Haftungsbegrenzung erfasst sind Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeugs, z.B. durch Schaltfehler, Falschbetankung oder unsachgemäß geladene Ladung verursacht werden.
12.4. Die Haftungsbegrenzung deckt ebenfalls keine Schäden ab, die der Mieter durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit.
13. Haftung des Vermieters
13.1. Die Haftung des Vermieters wegen der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
13.2. In Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch zu erwartenden und vorhersehbaren Schäden begrenzt. Dies gilt auch und gerade in Bezug auf nicht vorhersehbare und fernliegende Schäden, auch Verschleißschäden.
14. Verhalten bei Unfall
14.1. Bei Unfällen ist der Vermieter unverzüglich unter der Telefonnummer +49 (0)4651 – 2002970 oder +49 (0)172-7717178 zu benachrichtigen.
14.2. Der Mieter bzw. der Fahrer des Mietfahrzeugs ist verpflichtet, eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung des Unfallhergangs binnen 48 Stunden nach dem Unfall per E-Mail an zu senden. Dazu kann er sich des Vordrucks welcher in jedem Fahrzeug und an den Mietstationen vorliegt bedienen.
14.3. Der Mieter bzw. der Fahrer des Fahrzeugs ist verpflichtet, die persönlichen Daten und Anschriften, sowie die Versicherungsdaten alle Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens sowie die amtlichen Kennzeichen und sonstige Informationen der Unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten.
14.4. Bei Unfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Der Mieter ist verpflichtet, das polizeiliche Aktenzeichen, unter dem der Unfall aufgenommen wurde, an den Vermieter zu übermitteln.
15. Schlussbestimmungen
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt und sind nur dann wirksam, wenn diese schriftlich – auch per E-Mail – vereinbart werden.